Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden wirksam vereinbart, des im Buchungsfall zwischen dem Gast und der SONN’IDYLL Retreats e.G. – nachstehend „SONN‘IDYLL“ abgekürzt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem SONN‘IDYLL den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote kann ausschließlich auf elektronischem Weg durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt nicht.
- Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
2.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
2.2. Die vom SONN‘IDYLL geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweils im Buchungsportal dargestellten gültigen Objektbeschreibung und den dortigen Angaben zu Leistungen. Komfort und Ausstattung vom SONN‘IDYLL und der gebuchten Kategorie. Abweichende Beschreibungen vom SONN‘IDYLL, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der gebuchten Kategorie in Hausprospekten vom SONN‘IDYLL, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich, falls hierauf auf der Angebotsseite nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.
2.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das SONN‘IDYLL ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. - Zahlung
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen vor Anreise zahlungsfällig und an das SONN‘IDYLL zu bezahlen.
3.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungs-scheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur mit den aufgeführten Kartentypen möglich. - Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch vom SONN‘IDYLL auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises ausschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. (siehe auch unsere Stornobedingungen)
4.2. Das SONN‘IDYLL hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Das SONN‘IDYLL hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die in unseren Stornobedingungen aufgeführten Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem SONN‘IDYLL nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an das SONN‘IDYLL direkt zu richten. Stornierungen über das Buchungsportal oder eine örtliche Tourist-Information sind nicht möglich.
5. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das SONN‘IDYLL
5.1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, (dies gilt z.B. auch für den Schwimmteich und die Sauna) nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
5.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem SONN‘IDYLL anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem SONN‘IDYLL im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom SONN‘IDYLL verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem SONN‘IDYLL erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
5.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist strikt verboten. Verstöße hiergegen kann das SONN‘IDYLL zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
5.6. Das SONN‘IDYLL kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung vom SONN‘IDYLL den Betrieb vom SONN‘IDYLL, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das SONN‘IDYLL, so gelten für den Zahlungsanspruch vom SONN‘IDYLL die Bestimmungen in Ziffer 5 entsprechend.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung vom SONN‘IDYLL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom SONN‘IDYLL weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das SONN‘IDYLL für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Die Gastwirtshaftung vom SONN‘IDYLL für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3. Das haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7. Verjährung
7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem SONN‘IDYLL, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem SONN‘IDYLL als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
7.3. Schweben zwischen dem Gast und dem SONN‘IDYLL Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das SONN‘IDYLL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem SONN‘IDYLL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2. Der Gast kann dem SONN‘IDYLL nur an dessen Sitz in Rathenow verklagen.
8.3. Für Klagen vom SONN‘IDYLL gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom SONN‘IDYLL in Rathenow vereinbart.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.